Zulassung
Am Praxisstudiengang zum/zur geprüften Wirtschaftsfachwirt/in kann grundsätzlich jeder Interessierte teilnehmen, da es sich um eine privatrechtliche Veranstaltung handelt. Jedoch macht eine Teilnahme nur in Verbindung mit der anschließenden öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung und dem damit verbundenen Erwerb des Abschlusses Sinn. Die Zulassung zu dieser Prüfung ist durch eine Rechtsverordnung geregelt.
Die nachfolgende Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Lesbarkeit halber etwas vereinfacht und gibt den Inhalt sinngemäß wieder*.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine einjährige Berufspraxis** oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
*Die Prüfungsverordnung können sie direkt bei uns anfordern:
praxisstudium
macromedia.de
**Die Dauer der Berufspraxis muss jeweils zur zweiten Teilprüfung am Ende des Praxisstudiengangs nachgewiesen werden. Dabei soll die Berufspraxis im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein.
Abweichend hiervon sind auch Sonderzulassungen möglich.
Wir beraten Sie gerne individuell zu allen Fragen im Zusammenhang mit Zulassungsvoraussetzungen.

