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Anmeldung


Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die IHK
Um sich zur Prüfung anmelden zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Vorliegen dieser Zulassungsvoraussetzungen wird von der IHK vorab überprüft. Bitte stellen Sie den Antrag auf Zulassung vor Beginn des Vorbereitungskurses.

1.    Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post

Für München:
IHK für München und Oberbayern
Frau Ingrid Schönauer
Postfach 800980
81609 München

Für Stuttgart:
IHK Region Stuttgart
Frau Nathalie Schmidt
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart

Für Osnabrück:
IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück

2.    Folgende Informationen müssen in Ihrem Antrag stehen:

  • Ihre Postanschrift
  • der Name der Fortbildungsprüfung, die sie anstreben, also „Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in“
  • wann Sie die Prüfung ablegen wollen

  
3.    Folgende Unterlagen müssen Sie beifügen (nur Kopien!)

  • Lebenslauf
  • Nachweis über die abgeschlossene Berufausbildung (sofern vorhanden)
  • Nachweis über einen Schulabschluss mit wirtschaftlicher Ausrichtung (sofern vorhanden)
  • Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber
  • Zwischenzeugnis oder Bestätigung Ihres aktuellen Arbeitgebers mit Angaben darüber, welche Tätigkeiten Sie ausüben und seit wann (Als Nachweis der Berufspraxis).

Bitte beachten Sie:
Nicht geeignet als Nachweis der Berufspraxis sind Arbeitsverträge oder Gehaltszettel.
Wenn Sie selbständig sind und diese Tätigkeit für die Zulassung wichtig sein könnte, fügen Sie bitte folgendes bei:

  • den Auszug aus dem Gewerbe- / Handelsregister und eine Bestätigung Ihres Steuerberaters oder wahlweise
  • andere geeignete Nachweise über den Inhalt und die Dauer Ihrer beruflichen Tätigkeit


Die IHK teilt Ihnen mit ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen oder nicht. Gegebenenfalls fordert die IHK weitere Belege oder Nachweise an.

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von der IHK eine Zulassung (normaler Brief).

Bitte leiten Sie eine Kopie dieser Zulassung umgehend an uns weiter.

Bewahren Sie die Zulassung gut auf, Sie benötigen sie auch zur Vorlage bei den Ämtern zur Beantragung der Förderungen.

Anmeldung zur Prüfung
Mit Ihrer Zulassung erhalten Sie einen Anmeldebogen für die eigentliche Anmeldung zur Prüfung. Diesen Bogen müssen Sie ausgefüllt bis zum angegebenen Anmeldeschluss an die IHK zurücksenden. Diesen Termin dürfen Sie keinesfalls versäumen.
Sie erhalten von der IHK eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Anmeldung.