Meister-BAföG
Das Wichtigste:
Über das Meister-BAföG erhalten Sie aktuell 30,5% der Studien- und Prüfungsgebühren – also ca. € 1046,- als Zuschuss.
Die restlichen Studien- und Prüfungsgebühren erhalten Sie als Darlehen, das bis zwei Jahre nach Ende der Qualifizierung zins- und tilgungsfrei ist.
Teilnehmern des Praxisstudiengangs, die die Prüfung bestehen, werden von diesem Darlehensbetrag nochmals 25 %, also ca. € 596,- erlassen.
Durch das sogenannte Meister-BAföG können Sie folglich Ihre Weiterbildung bereits mit einer Investition von ca. € 31,93 pro Monat finanzieren.
Den Teilnehmern an diesem Praxisstudiengang steht als wichtigste Fördermöglichkeit das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zur Seite.
Das AFBG, meist als „Meister-BAföG“ bezeichnet, ermöglicht es Ihnen die gesamte Qualifizierung vom Staat vorfinanzieren zu lassen und etwa die Hälfte der Kosten als Zuschuss zu erhalten.
Das "Meister-BAföG" unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht.
Das Gesetz begründet einen Rechtsanspruch auf Förderung bei Teilnahme an Lehrgängen der Aufstiegsweiterbildung, die mit einer Prüfung vor einer zuständigen Stelle (IHK) abschließen.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von aktuell 30,5 % und im übrigen aus einem zinsgünstigem Bankdarlehen, das bis zu zwei Jahre nach Ende der Fortbildung zins- und tilgungsfrei ist. Absolventen der Weiterbildung, die die Prüfung bestehen erhalten nochmals einen Zuschuss von 25% auf die Darlehenssumme. Wer sich nach Abschluss der Weiterbildung selbständig macht, dem werden auf Antrag unter bestimmten Bedingungen nochmals 33 % des Darlehens erlassen.
Alleinerziehende können einen monatlichen Zuschuss bis zu 113 € je Monat und Kind zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten.
In Bayern und Baden Württemberg sind die Anträge an das Landratsamt oder bei kreisfreien Städten an die Stadtverwaltung (Amt für Ausbildungsförderung) zu richten. Örtlich zuständig ist das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung in dessen Bezirk Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Teilnehmer aus anderen Bundesländern können die zuständige Stelle bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer erfahren.
Zuständig für München: |
Zuständig für Osnabrück: |
Natürlich helfen wir Ihnen gerne bei der Abwicklung der Antragsstellung und den erforderlichen Formalien.
Alle Infos zum Meister-BAföG unter: www.meister-bafoeg.info


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