Zulassung
Am Praxisstudiengang zum/zur geprüften Veranstaltungsfachwirt/in kann grundsätzlich jeder Interessierte teilnehmen, da es sich um eine privatrechtliche Veranstaltung handelt. Jedoch macht eine Teilnahme nur in Verbindung mit der anschließenden öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung und dem damit verbundenen Erwerb des Abschlusses Sinn. Die Zulassung zu dieser Prüfung ist durch eine Rechtsverordnung geregelt.
Die nachfolgende Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Lesbarkeit halber etwas vereinfacht und gibt den Inhalt sinngemäß wieder*.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau“ oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen “ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die Ablegung des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr.2 bis 4 genannten Fällen.
Abweichend hiervon sind auch Sonderzulassungen möglich.
Wir beraten Sie gerne individuell zu allen Fragen im Zusammenhang mit Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldeverfahren zur Prüfung.
*Die Prüfungsverordnung können sie direkt bei uns anfordern:
praxisstudium
macromedia.de

