Steuer
Der Staat fördert die berufliche Weiterbildung auch durch steuerliche Erleichterungen. Die im Zusammenhang mit der Qualifikation zum geprüften Wirtschaftsfachwirt (IHK) anfallenden Aufwendungen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, da die Qualifizierung eine Fortbildung in einem ausgeübten Beruf darstellt. Damit tritt eine Minderung Ihres zu versteuernden Einkommens ein.
Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten wie z.B.
- Fahrtkosten zu den Veranstaltungen
- Lernmittel
- Kosten für Arbeitsgemeinschaften
- Prüfungsgebühren
- Lehrgangsgebühren
- Mehraufwendung für Verpflegung
- ….
können sie steuerlich geltend machen.
So lassen sich häufig nochmals mehrere Hundert Euro sparen.

