Anmeldung
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die IHK
Um sich zur Prüfung anmelden zu können müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Vorliegen dieser Zulassungsvoraussetzungen wird von der IHK vorab überprüft.
1. Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post
In München:
IHK für München und Oberbayern
Herrn Jörg Steiger
Postfach 800980
81609 München
In Stuttgart:
IHK Region Stuttgart
Berirkskammer Ludwigsburg
Frau Ute Hummel
Kurfürstenstr. 4
71636 Ludwigsburg
2. Folgende Informationen müssen in Ihrem Antrag stehen:
- Ihre Postanschrift
- der Name der Fortbildungsprüfung die sie anstreben, also "Geprüfte/r Medienfachwirt/in"
- wann Sie die Prüfung ablegen wollen
Für Studienbeginn Okt. 2010: Teil A: Mai 2011 - Teil B: Mai 2012
3. Folgende Unterlagen müssen Sie beifügen (nur Kopien!)
- Lebenslauf
- Nachweis über die abgeschlossene Berufausbildung (sofern vorhanden)
- Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber
- Zwischenzeugnis oder Bestätigung Ihres aktuellen Arbeitgebers mit Angaben darüber, welche Tätigkeiten Sie ausüben und seit wann
(Als Nachweis der Berufspraxis).
Bitte beachten Sie:
Nicht geeignet als Nachweis der Berufspraxis sind Arbeitsverträge oder Gehaltszettel.
Wenn Sie selbständig sind und diese Tätigkeit für die Zulassung wichtig sein könnte, fügen Sie bitte folgendes bei:
- den Auszug aus dem Gewerbe- / Handelsregister und eine Bestätigung Ihres Steuerberaters oder wahlweise
- andere geeignete Nachweise über den Inhalt und die Dauer Ihrer beruflichen Tätigkeit
Die IHK teilt Ihnen mit ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen oder nicht. Gegebenenfalls fordert die IHK weitere Belege oder Nachweise an.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von der IHK eine Zulassung (normaler Brief).
Bitte leiten Sie diese eine Kopie dieser Zulassung umgehend an uns weiter.
Bewahren Sie die Zulassung gut auf, Sie benötigen sie auch zur Vorlage bei den Ämtern zur Beantragung der Förderungen.
Anmeldung zur Prüfung
Mit Ihrer Zulassung erhalten Sie einen Anmeldebogen für die eigentliche Anmeldung zur Prüfung. Diesen Bogen müssen Sie ausgefüllt bis zum angegebenen Anmeldeschluss an die IHK zurücksenden. Diesen Termin dürfen Sie keinesfalls versäumen.
Sie erhalten von der IHK eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Anmeldung.

